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Das Zimmerhandwerk informiert:

Wohnraum gewinnen durch Dachausbau

Der Dachausbau ist eine der kostengünstigsten Methoden, rasch attraktiven Wohnrum zu gewinnen, noch dazu in "Spitzenlage". Viele Hauseigentümer sind jedoch unsicher, wie sie das Vorhaben baurechtlich und technisch unter Dach und Fach bekommen können.

Eine Baugenehmigungspflicht ist immer dann zu vermuten, wenn ein Ausbau die Nutzung, die Statik oder das äußere Erscheinungsbild verändert. Bei einem Wohnausbau eines Speichers mit dem Einbau von Dachgauben treffen beispielsweise gleich alle drei Voraussetzungen zu. Ohne Bauvoranfrage und ggf. Baugenehmigung sollte man hier tunlichst nicht zu Werke gehen.
Rat und Hilfe erhält der Bauherr vom Zimmermeister. Je nach Bundesland kann dieser auch den Entwurfsplan anfertigen, der im Falle der Genehmigungspflicht mit dem Bauantrag einzureichen ist.

Dachkonstruktion, Deckung und Ausbau vom Zimmerer
Die eigentliche Arbeit teilt sich dann in drei Abschnitte: zuerst kommt die Beurteilung des vorhandenen Dachstuhls, erforderlichenfalls die Sanierung und/oder Verstärkung und in vielen Fällen eine Erweiterung z.B. durch Gauben oder Erker. Zweitens ist an den Wärmeschutz zu denken, und drittens dann an den trockenen Ausbau

Beim Wärmeschutz ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Sie gilt auch bei Wohnraumerweiterungen im Gebäudebestand.
Ihre Erfüllung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen.

Bei der heute üblichen Volldämmung zwischen Sparren und einer Zusatzdämmung in der Unterkonstruktion der Bekleidung werden die Werte jedoch leicht erreicht bzw. übertroffen. Erforderlichenfalls lassen sich auch die Sparren sehr einfach aufdoppeln. Wichtig ist eine einwandfreie Luftdichtung. Ohne die richtig gewählte und sorgfältigst angebrachte Dampfbremse kommt man nicht aus.

Die Arbeit gehört daher am besten in die Hand der Fachleute. Als Partner mit umfassender Leistung übernimmt das Zimmererhandwerk hier eine Schlüsselfunktion, und zwar sowohl bei den Maßnahmen am Tragwerk als auch beim gesamten Ausbau einschließlich Wärme-, Schall- und Brandschutz. Da die Zimmerer gemäß der Handwerksordnung auch die Ziegeldeckung übernehmen können und auf Wunsch auch die übrigen Gewerke koordinieren, können die Bauherren ihren Dachausbau auch im Paket vergeben: bis hin zum schlüsselfertigen Ergebnis.

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