Im klassischen Fall der Aufstockung wird auf den 60er Jahre-Bungalow oder das Mehrfamilienhaus mit Flachdach ein komplett neues zusätzliches Dachgeschoss gesetzt. Daneben entdecken heute viele Eigentümer von Häusern mit niedrigen, nicht bewohnbaren Walm- oder Satteldächern, dass sie trotzdem auf dem kurzen Weg nach oben rasch und wirtschaftlich neuen Wohnraum gewinnen können.
In beiden Fällen geht man ähnlich vor. Mit dem Unterschied, dass man auf das Flachdach unmittelbar aufstocken kann, während man z.B. ein flachgeneigtes Satteldach erst abbauen muß oder aber insgesamt anheben und dann mit Kniestock und höherem Giebel unterfüttert.
Ausschlaggebend ist die zusätzliche Belastung für das vorhandene Gebäude. Da jedoch die Aufstockung vorzugsweise in Holzkonstruktion mit trockenem Ausbau erfolgt, bleibt das Gewicht gering. Nur in seltenen Fällen setzt man z.B. Stützen vor die Außenwand oder sorgt innen für Verstärkung.
Auch für die andere Standardaufgabe, nämlich für den Zugang nach oben in die neuen Räume, gibt es bewährte Lösungen. Entweder wird das Flachdach innen geöffnet - das geht auch bei Betonkonstruktionen - oder außen eine Treppe, vielleicht sogar ein attraktiver Treppenhausanbau geschaffen. Bei vorhandenen niedrigen Dachräumen mit Bodenluke kann diese meist für die Treppenöffnung entsprechend erweitert werden.
Schnelle Abwicklung, komplette Leistung
Die eigentliche Aufstockung geht in wenigen Tagen über die Bühne. Die Elemente, z.B. Elemente in Holzrahmenbauweise oder Studiobinder als Nagelplattenkonstruktion werden mit Hilfe des Krans innerhalb kürzester Zeit montiert - der Garten bleibt also weitestgehend unbeeinträchtigt - und dann wird ausgebaut.
Das Zimmererhandwerk übernimmt dabei die Aufstockung als Komplettleistung, also mit der tragenden Konstruktion, dem Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz, dem Ausbau an Boden, Wand und Decke und mit der Treppe. Auf Wunsch koordiniert der Zimmermeister auch die ergänzenden Gewerke, etwa die Arbeiten des Tischlers/Schreiners oder des Installateurs.
Zur Frage der Baugenehmigung lautet die klare Aussage: Sie ist in jedem Fall erforderlich, wird jedoch heute meist relativ problemlos erteilt. Und noch ein Tipp: Wer eine zusätzliche, selbstgenutzte Wohnung aufstockt, kann natürlich die Wohneigentumsförderung in Anspruch nehmen, sofern er dies beim bestehenden Haus oder sonst nicht schon getan hat.
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